KAMA organisiert Kurse, die von AsylwerberInnen, MigrantInnen und Asylberechtigten geleitet werden und gegen eine freie Spende von der breiten Öffentlichkeit besucht werden können.

Rechtliche Situation

Österreichs Asylpolitik der Gegenwart

(vgl. Schumacher, S. 186 - 189)

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und BZÖ ist am 1. Jänner 2006 das neue Asylpaket, das von Ewald Stadler initiiert und von Liese Prokop zu Ende geführt wurde, in Kraft getreten. Zahlreiche Neuerungen zogen derart massive Handlungserschwernisse für AsylwerberInnen und somit auch für sämtliche Asylorganisationen nach sich, dass die Proteste seitens der links orientierten Politik und Bevölkerung kein Ende nehmen. Galt beispielsweise vormals die Schubhaft grundsätzlich als Maßnahme, die nur in äußersten Notfällen angewandt wurde, beginnt heute für viele Asylwerber_innen das Asylverfahren in der Haft. Aber die Isolation ist nicht nur in den Haftanstalten sichtbar. Isoliert sind die Betroffenen auch in der so genannten Freiheit. Durch gefinkelte Regelungen, wird dafür gesorgt, dass Asylwerber_innen sich nicht zu sehr in Österreich einbetten – man verhindert daher erfolgreich, dass Integration stattfindet. Fälschlicherweise wird angenommen, dass Asylwerber_innen in Österreich nicht arbeiten dürfen – Das stimmt so nicht ganz, weiß sich die Gesetzgebung zu verteidigen. Denn laut Gesetz ist es ihnen nur innerhalb der ersten drei Monate nach Asylantragstellung untersagt selbständigen und unselbständigen Tätigkeiten nachzugehen. „Wenn nach drei Monaten dann noch nicht rechtskräftig über den Antrag entschieden wurde, dürfen Asylwerbende unselbständig arbeiten, wenn für sie eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wird bzw. sie die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung einer selbständigen Arbeit erfüllen." (ebd., S. 222f) Die Praxis lehrt uns, dass es tatsächlich fast unmöglich ist eine Beschäftigungsbewilligung zu bekommen und es ist äußerst schwierig einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen.

Beschäftigungsbewilligung

Ein wichtiger Grundsatz der Beschäftigungsbewilligung ist es, dass diese nicht dem/der Ausländer_in selbst, sondern dem/der Arbeitgeber_in erteilt wird. Dies hat zur Folge, dass der/die Betroffene erst eine Arbeitsstelle finden muss, bei der man sich bereit erklärt diesen Umweg zu begehen. Doch selbst wenn dies der Fall ist, steht dem Unterfangen noch eine weitere Schwierigkeit bevor: Entschließt sich der/die Arbeitgeber_in für die Einstellung eines/r Asylwerbenden muss er/sie die Stelle die für diesen vorgesehen ist, erstmal dem AMS melden. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass erstmal nach jemandem gesucht wird der/die eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, dann jemand der/die zumindest eine Arbeitserlaubnis besitzt – und wenn sich unter all den tausenden arbeitslos gemeldeten niemand findet, der/die auf das Profil passt, hat der/die Asylwerber_in die Möglichkeit eine Bewilligung für die Stelle zu bekommen. Klingt kompliziert, ist es auch. Diese Prozedur erstreckt sich nämlich in der Regel über einige Monate und selbst dem/der kooperationswilligsten Arbeitgeber_in reißt in diesem Zeitrahmen meist der Geduldsfaden.

Selbständigkeit

„Die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit für AusländerInnen ist nicht allgemein geregelt!" (ebd., S. 259). Entscheidend sind daher die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Bereiches. Die Hürde, die es abgesehen der übrigen Risiken, die ebenso für eine/n Staatsbürger_in gelten, fast unmöglich macht, den Schritt der Selbständigkeit umzusetzen, ist in den meisten Fällen die in einem anderen Staat absolvierte Ausbildung. In Österreich haben viele Diplome und Zeugnisse, die im Ausland erworben wurden, keine Gültigkeit. Die fehlenden Module in Österreich nachzuholen ist zwar prinzipiell möglich, ist aber aus finanziellen Gründen für die meisten ausgeschlossen.

Fazit

Die Talente, Fähigkeiten und Fertigkeiten des/der Einzelnen bleiben bei diesen gesetzlichen Regelungen auf der Strecke!